Anleitung
Ein bisschen Ordnung muss sein
Wer darf
Jeder Pfullinger oder jeder Auswärtige, der sich mit einem Pfullinger Thema beschäftigt, kann einen Beitrag leisten.
Beiträge
Ein Beitrag darf in der Regel zwischen 1 und 2 Seiten der Vorlage füllen. Dabei können beliebig viele Bilder mit eingebunden werden. Die Bildrechte müssen beim Verfasser liegen.
Der Artikel muss den Namen des Verfassers enthalten, der auch für den Inhalt verantwortlich ist.
Bei der Einreichung eines Beitrags entsteht kein Rechtsanspruch zur Veröffentlichung.
Grundsätzlich sind alle Themenkreise möglich, sofern sie einen konkreten Bezug zu Pfullingen haben. 
Welche Beiträge letztendlich veröffentlicht werden und wie lange sie online stehen entscheidet ein drei-köpfiges-Team, das sich zurzeit aus Anna Kletetschka, Martin Fink und Gert Seeger zusammensetzt.
Die Beiträge können als Buch veröffentlicht werden.
Der Autor wird für seinen Beitrag nicht entlohnt. Er erhält auch keine Rechte an den Veröffentlichungen und kann seinen Beitrag nicht mehr zurückziehen.
Wie es geht
Nachstehende Datei können Sie gerne verwenden, um Ihren Text im richtigen Format und Design zu schreiben.
Datei
Bitte füllen Sie hierin Ihre vorgesehene Rubrik, Ihren Namen (Autor) und Ihren Text inklusive Überschrift aus. Bericht Nr. bitte frei lassen, die Nummer wird von uns vergeben.
Gerne nehmen wir auch alle anderen Texte in anderen Formaten bzw. Designs an, wir formatieren Sie dann selbstständig in unser einheitliches Design um.
Speichern Sie ihren Text ab und senden Sie ihn per Mail an: so.isch.pfullingen@gmail.com.
Und dann
Sobald Sie Ihren Beitrag zu uns geschickt haben, werden wir Ihn prüfen und gegebenenfalls ändern.
Den fertigen Beitrag werden wir Ihnen zurückschicken.
Sie können dann nochmals drüber schauen und uns Ihr OK in der Form unserer Einverständniserklärung zur Veröffentlichung geben. Die Einverständniserklärung senden Sie bitte mit Unterschrift eingescannt per Mail oder aber an Anna Kletetschka, Postfach 71 23, 72784 Pfullingen.
Einverständniserklärung
Ihr Bericht wird erst mit Ihrer Einverständniserklärung veröffentlicht.